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Unverbindliche Modellrechnung einer Direktversicherung für Herrn Max Muster, geboren 01.01.1968 Beginn 01.02.2008
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Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung und Rentengarantiezeit Überschussverwendung während der Aufschubzeit: Bonusrente während des Rentenbezugs: volldynamische Überschussrente
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Die spätere Leistung aus der Direktversicherung wird erst im Rentenalter versteuert, wenn der individuelle Steuersatz meist deutlich niedriger ist als während der Berufstätigkeit.
Leistungen der betrieblichen Altersversorgung / Direktversicherung (Renten und Kapitalabfindungen) werden für die Bemessung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen, sofern der Versicherte Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Darüber hinaus werden die Leistungen auch bei der Bemessung der Einkommensteuer berücksichtigt (nachgelagerte Besteuerung).
Vor Rentenbeginn werden die Überschüsse aus dieser Rentenversicherung für eine Bonusrente ohne Todesfallleistung in der Aufschubzeit verwendet. Bei Kündigung wird aus den bisher zugeteilten Überschussanteilen zunächst keine Leistung fällig, es wird grundsätzlich die erreichte Bonusrente ab Erleben des Rentenzahlungsbeginns gezahlt.
Die in der Rentenbezugszeit anfallenden Überschussanteile erhöhen die Rentenzahlungen, erstmals ein Jahr nach Rentenbeginn. Die Überschüsse werden für eine jährliche Überschussrente von z.Z. 2 % der jeweils gezahlten Vorjahresrente verwendet. *)
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